Rechtsprechung
   BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,28
BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69 (https://dejure.org/1972,28)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1972 - IV C 11.69 (https://dejure.org/1972,28)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1972 - IV C 11.69 (https://dejure.org/1972,28)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,28) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufstellung von Werbetafeln außerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen - Werbung an Litfaßsäulen - Zulässigkeit von Werbung an gemieteten Flächen von Privathäusern im Saarland - Ermächtigung der Gemeinde zum Erlass örtlicher Bauvorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 29; GG Art. 14; GG Art. 74 Nr. 18
    Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten; Baurechtliche Einordnung von Werbeanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 40, 94
  • MDR 1972, 975
  • DVBl 1973, 40
  • DÖV 1972, 828
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (186)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 14.04.1965 - IV C 164.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69
    Vorschriften des Planungsrechtes auch mit der Begründung verneint worden ist, die in jenen Fällen umstrittenen Werbeanlagen seien im Sinne des Bundesbaugesetzes keine baulichen Anlagen (Urteil vom 25. Juni 1965 - BVerwG IV C 73.65 - [BVerwGE 21, 251]; Urteil vom 5. Oktober 1966 - BVerwG IV C 164.65 -).

    Soweit das Urteil vom 5. Oktober 1966 - BVerwG IV C 164.65 - mit seiner Wendung, Vorschriften über nichtbauliche Anlagen der Außenwerbung "gehörten" zum Bauordnungsrecht, Anlaß zu dem Umkehr Schluß gegeben haben könnte, daß Werbeeinrichtungen, soweit sie als bauliche Anlagen zu werten sind, demgegenüber in den Regelungsbereich des Bauplanungsrechtes fallen, ist einer solchen Auslegung bereits mit den oben erwähnten Urteilen vom 28. April 1967 und vom 23. August 1968 der Boden entzogen worden.

    Sie bedeutet dagegen nicht einen unzulässigen Übergriff des einen Rechtsgebietes in den Regelungsbereich des anderen Rechtsgebietes (Urteil vom 25. Juni 1965 - BVerwG IV C 75.65 - a.a.O.; Urteil vom 5. Oktober 1966 - BVerwG IV C 164.65 -).

  • BVerwG, 25.06.1965 - IV C 73.65

    Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Einschränkungen auf dem Gebiet des

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69
    Vorschriften des Planungsrechtes auch mit der Begründung verneint worden ist, die in jenen Fällen umstrittenen Werbeanlagen seien im Sinne des Bundesbaugesetzes keine baulichen Anlagen (Urteil vom 25. Juni 1965 - BVerwG IV C 73.65 - [BVerwGE 21, 251]; Urteil vom 5. Oktober 1966 - BVerwG IV C 164.65 -).

    Der erkennende Senat insbesondere hat die generalisierende Regelung für rechtmäßig erachtet, durch welche z.B. in Dorf gebieten, Kleinsiedlungsgebieten und allgemeinen Wohngebieten nur für Zettel- und Bogenanschläge bestimmte Werbeanlagen sowie Werbeanlagen an der Stätte der Leistung zugelassen, andere Werbeanlagen jedoch ausgeschlossen waren (Urteil vom 25. Juni 1965 - BVerwG IV C 73.65 - a.a.O.).

  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69
    Der erkennende Senat hat im Anschluß an die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dessen Rechtsgutachten vom 16. Juni 1954 - 1 PBvV 2/52 - (BVerfGE 3, 407) wiederholt hervorgehoben, daß das nach Art. 70 Abs. 1 GG grundsätzlich den Ländern zustehende Recht der Gesetzgebung für das Gebiet des Baurechtes durch die (konkurrierende) Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes nur im Hinblick auf die Rechtsetzung bodenrechtlichen, insbesondere also planungsrechtlichen (städtebaurechtlichen) Inhalts eingeschränkt ist (Art. 74 Nr. 18 GG), auf den herkömmlich mit Bauordnungsrecht bezeichneten Gebieten dagegen Einschränkungen, nicht unterliegt.
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60

    Kirchensteuergesetz

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69
    Die rechtsstaatlichen Anforderungen dieser Vorschrift an die Bestimmtheit einer gesetzlichen Ermächtigung gelten nach ständiger Rechtsprechung für die Erteilung einer Verordnungsermächtigung an die Exekutive, nicht aber für das Rechtsetzungsrecht der Gemeinden in ihrem Autonomiebereich (BVerfGE 12, 319 [325]; BVerfGE 19, 253 [266]; Urteil vom 26. Juni 1964 - BVerwG VII C 6.64 - in BVerwGE 19, 68 [73]; Urteil vom 9. Juli 1965 - BVerwG VII C 16.62 - in BVerwGE 21, 330 [331/332]).
  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen einen Garagenbau; Begriff des "Baublocks"

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69
    Vielmehr ist umgekehrt davon auszugehen, daß die unterschiedliche Zielsetzung des Bauplanungsrechtes einerseits und diejenige des Bauordnungsrechtes andererseits hinsichtlich ein und desselben Gegenstandes oder Sachverhaltes eine sowohl planungsrechtliche und daher bundesrechtliche als auch eine bauordnungsrechtliche und mithin landesrechtliche Regelung ermöglichen oder erforderlich machen kann (vgl. z.B. Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 10.65 - in BVerwGE 27, 29 [31]; Urteil vom 23. August 1968 - BVerwG IV C 103.66 - [BBauBl. 1971, 277]; Beschluß vom 15. April 1971 - BVerwG IV B 105.70 - [Buchholz 406.11, § 173 BBauG Nr. 7]).
  • BVerfG, 19.06.1969 - 1 BvR 353/67

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Genehmigung nach § 9

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69
    Dabei müssen die grundlegende Wertentscheidung des Grundgesetzes zugunsten eines sozialgebundenen Privateigentums und das daraus ableitbare Gebot an die rechtsetzende Gewalt berücksichtigt werden, bei der Bestimmung des Eigentums Inhaltes die Belange der Gemeinschaft und die privaten Interessen des einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (so ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerfG, Beschluß vom 15. Januar 1969 - 1 BvL 3/66 - in BVerfGE 25, 112 [117 f.] sowie Beschluß vom 19. Juni 1969 - 1 BvR 353/67 - in BVerfGE 26, 215 [222 f.]; BVerwG, Beschluß vom 5. März 1969 - BVerwG VII B 28.67 - [Buchholz 11, Art. 14 GG Nr. 96]).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvL 3/66

    Niedersächsisches Deichgesetz

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69
    Dabei müssen die grundlegende Wertentscheidung des Grundgesetzes zugunsten eines sozialgebundenen Privateigentums und das daraus ableitbare Gebot an die rechtsetzende Gewalt berücksichtigt werden, bei der Bestimmung des Eigentums Inhaltes die Belange der Gemeinschaft und die privaten Interessen des einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (so ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerfG, Beschluß vom 15. Januar 1969 - 1 BvL 3/66 - in BVerfGE 25, 112 [117 f.] sowie Beschluß vom 19. Juni 1969 - 1 BvR 353/67 - in BVerfGE 26, 215 [222 f.]; BVerwG, Beschluß vom 5. März 1969 - BVerwG VII B 28.67 - [Buchholz 11, Art. 14 GG Nr. 96]).
  • BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53

    Ärztliche Pflichtaltersversorgung

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69
    Die rechtsstaatlichen Anforderungen dieser Vorschrift an die Bestimmtheit einer gesetzlichen Ermächtigung gelten nach ständiger Rechtsprechung für die Erteilung einer Verordnungsermächtigung an die Exekutive, nicht aber für das Rechtsetzungsrecht der Gemeinden in ihrem Autonomiebereich (BVerfGE 12, 319 [325]; BVerfGE 19, 253 [266]; Urteil vom 26. Juni 1964 - BVerwG VII C 6.64 - in BVerwGE 19, 68 [73]; Urteil vom 9. Juli 1965 - BVerwG VII C 16.62 - in BVerwGE 21, 330 [331/332]).
  • BVerwG, 23.08.1968 - IV C 103.66

    Fortgeltung von altem Recht bei übergeleiteten Bebauungsplänen

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69
    Vielmehr ist umgekehrt davon auszugehen, daß die unterschiedliche Zielsetzung des Bauplanungsrechtes einerseits und diejenige des Bauordnungsrechtes andererseits hinsichtlich ein und desselben Gegenstandes oder Sachverhaltes eine sowohl planungsrechtliche und daher bundesrechtliche als auch eine bauordnungsrechtliche und mithin landesrechtliche Regelung ermöglichen oder erforderlich machen kann (vgl. z.B. Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 10.65 - in BVerwGE 27, 29 [31]; Urteil vom 23. August 1968 - BVerwG IV C 103.66 - [BBauBl. 1971, 277]; Beschluß vom 15. April 1971 - BVerwG IV B 105.70 - [Buchholz 406.11, § 173 BBauG Nr. 7]).
  • BVerwG, 26.06.1964 - VII C 6.64
    Auszug aus BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69
    Die rechtsstaatlichen Anforderungen dieser Vorschrift an die Bestimmtheit einer gesetzlichen Ermächtigung gelten nach ständiger Rechtsprechung für die Erteilung einer Verordnungsermächtigung an die Exekutive, nicht aber für das Rechtsetzungsrecht der Gemeinden in ihrem Autonomiebereich (BVerfGE 12, 319 [325]; BVerfGE 19, 253 [266]; Urteil vom 26. Juni 1964 - BVerwG VII C 6.64 - in BVerwGE 19, 68 [73]; Urteil vom 9. Juli 1965 - BVerwG VII C 16.62 - in BVerwGE 21, 330 [331/332]).
  • BVerwG, 09.07.1965 - VII C 16.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.04.1966 - IV C 75.65

    Anfechtung einer Baulinienfestsetzung - Unterlassung einer Entscheidung über

  • BVerwG, 29.12.1964 - I C 97.63
  • BVerwG, 05.03.1969 - VII B 28.67

    Verbot privater Müllverbrennungsanlagen in einer städtischen Satzung über die

  • BVerwG, 23.01.1967 - IV B 244.65

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung einer Genehmigung zum Anbringen von

  • BVerwG, 15.04.1971 - IV B 105.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 29.06.1964 - I B 83.64

    Einfügung einer Werbeanlage in ihre Umgebung innerhalb eines Wohngebiets - Inhalt

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Sie ist vielmehr je nach der gesetzgeberischen Zielsetzung sowohl der bauplanungsrechtlichen als auch der bauordnungsrechtlichen Regelung zugänglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1972 - BVerwGE 40, 94 (96) [BVerwG 28.04.1972 - IV C 11/69]).

    Im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG ist der Gesetzgeber und damit auch der Verordnungsgeber ermächtigt, die Nutzung des Grundeigentums näher auszugestalten (vgl. allg. BVerfGE 52, 1 (29 f.) [BVerfG 12.06.1979 - 1 BvL 19/76]; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 28. April 1972 - BVerwGE 40, 94 (99) [BVerwG 28.04.1972 - IV C 11/69] für das Bauordnungsrecht).

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

    Der erkennende Senat hat hierzu bereits in seinem Urteil vom 28. April 1972 - BVerwG 4 C 11.69 - (BVerwGE 40, 94 [100]) ausgeführt, die Nutzungen des Mischgebiets zum Wohnen und zur Unterbringung nicht wesentlich störender Gewerbebetriebe stünden als gleichwertige Funktionen nebeneinander, wobei das Verhältnis der beiden Nutzungsarten weder nach der Fläche noch nach Anteilen bestimmt sei.

    § 6 Abs. 1 BauNVO bringt dadurch - dies hebt der erkennende Senat zugleich zur Verdeutlichung seines Urteils vom 28. April 1972 - BVerwG 4 C 11.69 - (a. a. O.) hervor - die städtebauliche Gestaltungsabsicht des Verordnunggebers zum Ausdruck, daß diese beiden Nutzungsarten in den durch Bebauungsplan festgesetzten Mischgebieten auch in ihrer jeweiligen Quantität "gemischt" sein sollen.

  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß der Senat zwar in seinem Urteil vom 28. April 1972 - BVerwG 4 C 11.69 - (BVerwGE 40, 94) entschieden hat, daß das generalisierende Verbot bestimmter Werbeanlagen in bestimmten Baugebieten eine Entsprechung in einem Mindestmaß an Einheitlichkeit des Baugebietscharakters finden müsse; er hat deshalb ein generelles Verbot großflächiger Werbetafeln in Mischgebieten für unzulässig angesehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht